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E-Rezept
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E-Rezept: Wir sind bereit und online für Sie da
Das E-Rezept (elektronische Rezept) kommt – aber es ändert sich für Sie gar nicht so viel. Ärzte können ihren Patienten Rezepte digital bereitstellen. Dies soll die Abläufe der Arzneimittelversorgung in Deutschland verbessern. Rezepte als rosafarbiger Papierausdruck werden dann immer seltener werden. Der gewohnte Ablauf bleibt für Sie jedoch prinzipiell erhalten.
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Kurz erklärt: Die kartenlose Anmeldung mit der Krankenkassen-App in der E-Rezept-App
Informationen in Leichter Sprache: Das elektronische Rezept kommt
Auf einen Blick: E-Rezept
Praxisbeispiel: E-Rezept
Bundesweiter Start für Apotheken ab 1. September 2022
Der Start des E-Rezeptes wurde von den Vertretern des Gesundheitswesens immer wieder verschoben. Die Testphase für E-Rezepte läuft bereits seit dem 1. Juli 2021 in ausgewählten Regionen.
Eigentlich sollte die Digitalverschreibung schon im Januar 2022 bundesweit verpflichtend werden. Die Gesellschafter der Gematik haben sich Anfang Juni 2022 darauf geeinigt, dass Apotheken bundesweit ab dem 1. September 2022 E-Rezepte annehmen müssen. Wir haben die erforderlichen Grundlagen in unserer Apotheke bereits geschaffen und können Ihre E-Rezepte annehmen und bearbeiten.
Für Arztpraxen und Kliniken soll es einen Stufenplan mit regionalem Pilotprojekt geben. Ab September sollen E-Rezepte in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe verstärkt ausgestellt werden.
Allerdings gibt es keine verpflichtende Teilnahme. Danach sollen stufenweise immer mehr Praxen und Kliniken in das Verfahren integriert werden.
E-Rezept – was ist das?
Das E-Rezept ist ein Teil der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Stellen Ärztin oder Arzt ein Rezept aus, erhält der Patient ein elektronisches Rezept, das er in einer Apotheke seiner Wahl einlösen kann. Der Informationsaustausch zwischen Arzt, Patient, Apotheke und Krankenkasse erfolgt in elektronischer Form.
Wie läuft das ab?
Ärzte erstellen mit ihrer Praxissoftware ein E-Rezept. Dieses wird elektronisch signiert und auf einen bundesweiten Zentralspeicher in der Telematikinfrastruktur abgelegt und gespeichert. Der Patient kann entscheiden, ob er den Zugangscode elektronisch an sein Smartphone übermittelt bekommen oder als Papierausdruck erhalten möchte. Mit einer App kann er den Zugangscode für das E-Rezept auf seinem Smartphone empfangen.
Dann geht der Patient in die Apotheke, wo der mitgebrachte Zugangscode vom Smartphone oder Papierausdruck (QR-Code) eingescannt wird. Die Verordnung ist nun in der Apothekensoftware sichtbar. Das Arzneimittel wird ausgehändigt und auf dem Server als beliefert gekennzeichnet. Die Apotheke übermittelt die Verordnung an das Rechenzentrum. Von dort gelangt sie weiter zur Krankenkasse.
Der Patient kann auch die Information über das E-Rezept per App auf dem Smartphone vorab an eine Apotheke zuweisen. So kann bereits eine Bereitstellung in der Apotheke und, falls angeboten, auch eine Belieferung mit dem Botendienst erfolgen.